Grundsätzlich entspricht dieses Finanzierungsmodell dem maßnahmenbezogenen Beitrag. Der Unterschied besteht zum einen darin, dass nicht mehr nur die Anlieger an einer Straße im Falle einer Sanierung an den Kosten beteiligt werden, sondern alle Grundstücksbesitzer im Abrechnungsgebiet (in der Regel ist das der Ortsteil). Zum anderen können die Kosten einer Maßnahme auf bis zu fünf Jahre verteilt werden, woher der Begriff „wiederkehrend“ stammt. Hierdurch sinkt die jährliche Belastung für den einzelnen Grundstücksbesitzer erheblich, auf der anderen Seite fallen Beiträge häufiger an.