Im Gegensatz zu Beiträgen können Steuern im Haushalt nicht als Sonderposten aufgelöst werden. Das führt dazu, dass dieser entfallende Betrag beim Grundsteuer-Modell jedes Jahr zusätzlich erwirtschaftet werden muss, um das Haushaltsergebnis auszugleichen. Diese Mehrkosten müssen vom Steuerzahler erbracht werden.
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