Aufgrund der Tatsache, dass es hierbei zu sehr hohen Belastungen für einzelne Grundstückseigentümer kommen kann, ist dieses Modell stark in die Kritik geraten. Wie jedes andere Finanzierungsmodell bietet auch der maßnahmenbezogene Beitrag Vor- und Nachteile.
Der Basiszinssatz, der die Grundlage für den Zinssatz bei Inanspruchnahme der Stundungsmöglichkeit bildet, beträgt seit dem
01.01.2024 3,62 %. Der Stundungszinssatz beläuft sich demzufolge auf 4,62 Prozent.